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TRANSPORT- UND LAGERBEDINGUNGEN

LAGERUNG

1. Beschichtete Bleche in ihrer Werksverpackung sollten nicht länger als 3 Wochen ab dem Herstellungsdatum gelagert werden. Nach dieser
Zeit sollte die Verpackung aufgeschnitten und die Tafeln mit Abstandshaltern getrennt werden, damit die Luft frei zirkulieren kann. Die
maximale Lagerdauer sollte 6 Monate ab dem Herstellungsdatum nicht überschreiten, da sonst die Garantie erlischt.
2. Bleche, die für eine langfristige Lagerung bestimmt sind, und solche, die während des Transports nass geworden sind, müssen kontrolliert,
getrocknet und zwischengelegt werden (vorzugsweise mit trockenen Holzlatten), um eine freie Luftzirkulation zwischen allen Blechen zu
ermöglichen. Die Platten sollten während der gesamten Lagerzeit vor Feuchtigkeit geschützt werden. Außerdem sollte ein Mindestgefälle
eingehalten werden, damit Feuchtigkeit, die durch Temperaturschwankungen entsteht, die Möglichkeit hat, an der Platte
herunterzufließen. Es ist auch wichtig, daran zu denken, dass die Platten ausreichend vom Untergrund isoliert werden (mindestens 20
cm Holzunterlage). Dachziegel sollten nicht direkt auf dem Boden verlegt werden.
3. Die Platten sollten nicht höher als 1,5 m gestapelt werden. Es ist auch verboten, andere Waren auf ihnen zu lagern. Die Nichteinhaltung
dieser Empfehlung kann zu einer Verformung der oberen Welle der Platte unter dem Gewicht führen.
4. In Paketen und Coils gelagerte Bleche dürfen nicht im Freien oder in Räumen gelagert werden, in denen sie Feuchtigkeit und
Temperaturschwankungen ausgesetzt sein können. Insbesondere Zink- und Aluzinküberzüge, die der Witterung ausgesetzt sind, d. h.
ohne Schutz, sind bei begrenztem Luftzugang (gestapelte Bleche) anfällig für Wasserkondensation. Besondere Vorsicht ist beim Entladen
im Winter und bei der Lagerung in beheizten Lagern geboten. Aufgrund von Temperaturschwankungen kann sich zwischen den Platten
Wasser bilden.
5. Das Ölen und Passivieren von verzinkten und Aluzink-Blechen bietet nur Schutz vor Weißrost während des Transports. Dieser Vorgang
muss bei längerer Lagerung unbedingt wiederholt werden.
6. Werden diese Lagerungsbedingungen nicht eingehalten, kann es zu Zinkkorrosion kommen, d.h. zu weißen Schichten, die lose mit dem
Untergrund verbunden sind, und zu Abplatzungen der Lackschicht, die zu Korrosionsstellen führen. Zinkkorrosion und Lackabplatzungen
sind das Ergebnis einer unsachgemäßen Lagerung und stellen keinen Grund für eine Reklamation dar.
7. Schutzfolien werden verwendet, um beschichtete Bleche zusätzlich vor mechanischen Beschädigungen, Spannungen und Stößen zu
schützen, die beim Transport, bei der Handhabung oder beim Profilieren auftreten können. Schutzfolien können niemals verwendet
werden, um die Platten während der Lagerung oder vor den schädlichen Auswirkungen chemischer Stoffe während der Verarbeitung zu
schützen. Es wird empfohlen, die Folie von den fertigen Profilen schrittweise, Element für Element, zu entfernen, bevor die Wand- und
Dachelemente am Gebäude befestigt werden. Eine unsachgemäße Lagerung kann das Entfernen der Schutzfolie erschweren und
Klebespuren auf den Tafeln hinterlassen. Das Entfernen der Schutzfolie von der Plattenoberfläche sollte innerhalb von drei Wochen nach
dem Herstellungsdatum der Platte erfolgen- wenn die Ware ordnungsgemäß gelagert wird, d. h. bei einer positiven Temperatur, ohne
hohe Luftfeuchtigkeit und ohne direkte Sonneneinstrahlung. Die Nichteinhaltung der Lagerungsbedingungen kann die Frist für die
Entfernung der Folie um bis zu drei Tage ab dem Datum der Lieferung der Waren verkürzen. Der Hersteller behält sich das Recht vor, eine
zusätzliche Schutzfolie zu verwenden, wenn der technologische Prozess dies erfordert, auch wenn sie nicht Bestandteil der Bestellung ist.

TRANSPORT UND ENTLADUNG

1. Das Be- und Entladen sollte mit Maschinen erfolgen, die über entsprechend breite, an die Länge der Ware angepasste Stützpunkte
verfügen (Gabelstapler oder Kran mit Traverse). Bei sehr langen Tafeln kann es notwendig sein, mehrere Maschinen gleichzeitig zu
verwenden. Beim Entladen sollten Sie vorsichtig vorgehen, um ein Brechen der Blätter zu vermeiden. Es ist auch zu bedenken, dass das
Gewicht der Waren ungleichmäßig verteilt sein kann, wenn eine Bestellung aus Waren unterschiedlicher Länge besteht.
2. Der Hersteller rät davon ab, die so genannte manuelle Entladung durchzuführen. Entscheidet sich der Kunde jedoch für diese Art der
Entladung, müssen die folgenden Regeln strikt eingehalten werden:
a) Das Abladen sollte von einer ausreichenden Anzahl von Personen durchgeführt werden, d.h. bei langen Platten (ca. 6 lfm.) sollten 6
Personen beteiligt sein, 3 auf jeder Seite;
b) Die Tafeln sollten einzeln und senkrecht gehandhabt und an den profilierten Stellen, wo sie am steifsten sind, gegriffen werden.
c) Es ist besonders darauf zu achten, dass die Tafeln nicht übereinander geschoben, die Seitenkanten nicht geknickt und die Tafeln
nicht gebogen werden. Die Verformung der Tafeln während des Entladens und der Handhabung führt zu späteren Problemen beim
korrekten Einbau (Unebenheiten bei der Überlappung zwischen zwei Blechplatten).
3. Bei Abholung durch das eigene Transportmittel des Kunden muss das Fahrzeug über eine offene Ladefläche verfügen, die ein einfaches
Be- und Entladen ermöglicht und an die Länge der bestellten Bleche angepasst ist – die Bleche dürfen nicht über die Seite des Fahrzeugs
hinausragen. Die Bleche sollten nicht über die Seite des Fahrzeugs hinausragen. Eine ordnungsgemäße Transportsicherung des
Blechpakets verhindert Lackabrieb, Dellen oder Brüchen.
4. Verzinkte (auch Aluzink) Bleche müssen stets vor Nässe geschützt werden!
5. Bei Beschädigungen oder Kratzern während des Transports, des Abladens oder der Lagerung sollten diese Stellen sofort mit einem
Ausbesserungslack behandelt werden.
6. Der Hersteller haftet nicht für mechanische Schäden, die durch unsachgemäße Entladung, Handhabung oder Transport verursacht
werden, wenn dies nicht Bestandteil der Bestellung ist.

ZUSCHNITT UND MONTAGE

Die Verwendung von Blechschleifmaschinen („FLEX“) ist verboten und führt zum Erlöschen jeglicher Garantieansprüche – die
Zinkschicht wird durch die entstehende Hitze beschädigt. Reklamationen, die sich daraus ergeben, werden nicht akzeptiert.

Organisch beschichtete Stahlbleche dürfen nicht verwendet werden in:
o in Umgebungen mit permanentem Kontakt zu stark salzhaltigem Wasser;
o Kontakt mit Bauchemikalien, einschließlich Beton, Putz, nassem Holz usw;
o Umgebungen, die aggressiven Chemikalien ausgesetzt sind;
o Die Kombination mit Materialien mit einem anderen elektrochemischen Potenzial.

Das Schneiden des Blechs ist nur mit Kaltschneideverfahren, d.h. Blechschere oder Elektroschere mit rotierendem Kopf (Nibbler), zulässig.
Nach der Montage muss die Oberfläche von Spänen, Schrauben usw. gereinigt werden (zurückbleibende Späne können zu Korrosion führen).
Wenn die Oberfläche beschädigt ist, muss die notwendige (Spot-repariert) Ausbesserung so schnell wie möglich mit einem zur Originalfarbe
des Blechs passenden Lack durchgeführt werden.

Die Montage muss nach und in Übereinstimmung mit den anerkannten technologischen Regeln, insbesondere den IFBS – Montagerichtlinien,
durchgeführt werden. Unsere Projektvorschläge und die Beratung durch unsere Mitarbeiter enthalten immer nur Beispiele für praktische
Lösungen, die als unverbindliche Empfehlungen anzusehen sind.

WARTUNG UND REINIGUNG

Um die Garantie aufrechtzuerhalten und die Lebensdauer von Dächern und Fassaden aus beschichteten Blechen zu verlängern, sollten sie
regelmäßig inspiziert und gewartet werden.

Inspektion – Einmal im Jahr (vorzugsweise im Frühjahr) sollte das Dach/die Fassade inspiziert werden, um eventuelle Schäden frühzeitig
zu erkennen.
Reinigung des Blechs – Dächer/Elevationen aus beschichtetem Blech müssen mindestens einmal im Jahr gereinigt werden. Schmutz,
der sich auf der Platte ablagert, kann zu einer ungleichmäßigen Verfärbung der Farbe führen (Ergebnis einer ungleichmäßigen
Einwirkung von UV-Strahlen) und auch die Korrosionsbeständigkeit verringern (Schmutz schließt Feuchtigkeit in der Platte ein und
beschädigt sie allmählich). Verschmutzte und fleckige Stellen können mit einer weichen Bürste und Wasser (max. 60°C) gereinigt
werden. Falls erforderlich, kann dem Wasser ein mildes Reinigungsmittel (pH 6÷7, max. 10%ige Lösung) zugesetzt werden. Druckwasser
(max. 100 bar) kann ebenfalls zur Reinigung verwendet werden, jedoch darf der Wasserstrahl nicht zu nahe an der Oberfläche des
Blechs (min. 30 cm) und nicht senkrecht zur Oberfläche gerichtet sein. An den Befestigungselementen sollte der Wasserstrahl nach
unten gerichtet sein, um zu vermeiden, dass Druckwasser in die Fugen um die Befestigungselemente herum eindringt. Alte
Beschichtungen müssen mit äußerster Sorgfalt behandelt werden. Die Reinigung sollte von oben nach unten erfolgen und die
gereinigte Fläche sollte immer sofort gründlich mit klarem Wasser abgespült werden.
– Verwenden Sie keine Scheuerpulver, Nitrolösungen, Chlorlösungen, Aromastoffe sowie Mittel, die Salmiak (Ammoniumchlorid) oder
Natriumsalze enthalten.
Schäden – Die Behebung von Schäden während der Garantiezeit sollte mit einem handwerklichen Fachpersonal (z.B. Dachdecker)
abgesprochen werden und darf nur mit dessen Zustimmung erfolgen. Die Ausbesserung von Schäden auf kleinen Flächen erfolgt mit
lufttrocknenden Reparaturlacken. Das Streichen großer Flächen ist in der Regel nur mit speziellen Industrielacken möglich, die für die
Renovierung von Belägen geeignet sind. Die zu lackierende Fläche sollte auf die Bereiche beschränkt werden, die dies erfordern
(Kratzer in der Metallschicht, Korrosionsausbrüche usw.). Die Vorbereitung der zu streichenden Oberfläche sollte nach allgemein
anerkannten Grundsätzen erfolgen. Alle Korrosionsspuren sollten immer sorgfältig entfernt werden – am besten mit speziellen Bürsten
oder feinkörnigem Schleifpapier. Die zu reparierende Fläche sollte dann gründlich entstaubt, entfettet und gereinigt werden. Zum
Entfetten der Oberfläche kann Extraktionsbenzin oder Wasser mit Tensiden (vorzugsweise mit einer 1-2%igen Ammoniaklösung)
verwendet werden. Die zu reparierenden Stellen können aufgrund natürlicher Witterungseinflüsse (UV-Alterung des Lacks)
Farbunterschiede zu den ursprünglichen Blechfarben aufweisen.
ACHTUNG – Bei Inspektion, Reinigung, Wartung und Reparaturen müssen die aktuell gültigen Vorschriften zur Arbeitssicherheit
unbedingt eingehalten werden.

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